Internationales Steuerrecht

Die wirtschaftlichen Verbindungen vieler Unternehmen, Selbständiger und privater Personen beschränken sich in der heutigen Zeit nicht nur auf das Inland, sondern umfassen auch Tätigkeiten/Einkünfte und Beziehungen zum Ausland.

Unsere Beratung

Wir beraten Sie gern zu Ihren Beziehungen in die Welt, u.a. bei:

  • Fragen zur Umsatzsteuer, z.B. Fiskalvertretungen
  • Anwendung von DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) und Außensteuerrecht
  • Unternehmerische Auslandsbeziehungen durch Beteiligungen an ausländischen Unternehmen
  • Beschränkte Steuerpflicht von Steuerausländern
  • Wegzugsbesteuerung
  • Einkommen- und lohnsteuerliche Würdigung der Tätigkeit von Grenzpendlern
  • Begutachtung von Verrechnungspreissystemen
  • Buchhaltung und Lohnabrechnungen für ausländische Unternehmen
  • Betriebstättenbesteuerung

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Gerne werden wir für Sie tätig

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12589 Berlin

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