Jahresabschluss

die Feststellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens

Der Jahresabschluss gibt Auskunft über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Nach Handelsrecht bilden die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr den Jahresabschluss eines Kaufmannes. Das Steuerrecht übernimmt den Abschlussbegriff für die Gewinnermittlung bei buchführenden Steuerpflichtigen und wendet zusätzliche umfangreiche Vorschriften zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns an. Es kann zusätzlich zu einer Handelsbilanz eine abweichende Steuerbilanz notwendig werden. Bei Kapitalgesellschaften besteht der Jahresabschluss zusätzlich aus dem Anhang und ggfs. aus dem Lagebericht. Für bestimmte Gewerbetreibende sind Erleichterungen vorgesehen. Das Handels- bzw. Steuerrecht sieht für Gewerbetreibende oder Freiberufler, welche bestimmte Größenklassen nicht überschreiten, einen vereinfachten Abschluss, die sog. Einnahme-Überschuss-Rechnung, vor. Dies Alles und vieles Mehr erfordert bei der Erstellung eines ordnungsmäßigen Jahresabschlusses umfangreiches Wissen über handelsrechtliche sowie steuerrechtliche Vorschriften. Dieses Wissen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Unsere Beratung

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern und helfen bei:

  • Erstellung des Jahresabschlusses nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung von Zwischenabschlüssen
  • Erstellung steuerlich notwendiger Rechenwerke, wie Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss- Rechnungen
  • Offenlegung und Hinterlegung beim Bundesanzeiger
  • Übermittlung von E-Bilanzen an das Finanzamt
  • Präsentation Ihres Jahresabschlusses vor Gesellschaftern, Investoren, Banken

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