Lohnbuchführung & Personalwesen

Kraft gesetzlicher Verpflichtung obliegt dem Unternehmen als Arbeitgeber die Pflicht Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten, und an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherungsträger abzuführen.

Unsere Aufgabe ist es die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge zu ermitteln, und in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen zutreffend zu berücksichtigen. Dabei gibt es auch hier Gestaltungsmöglichkeiten! Z.B. Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Lohnarten oder Gestaltungsüberlegungen hinsichtlich der KfZ-Überlassung an Arbeitnehmer oder Geschäftsführer oder deren Tantiemenausstattung. Wussten Sie schon, dass es eine ganze Reihe steuerbefreiter Entlohnungsformen gibt?

Unsere Beratung

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern und helfen bei:

  • Ihren laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • alle damit verbundenen Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger
  • Steuerrechtliche Beratung bzgl. Gestaltung und Erstellung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Beratung zur Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Baulohnabrechnungen
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen
  • Anträge auf Erstattung des im Krankheitsfall fortgezahlten Entgelts
  • sozialversicherungsrechtliche Sofortmeldungen, wo gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
  • Bescheinigungen im Personalwesen

Sprechen Sie uns an

Gerne werden wir für Sie tätig

030 / 675 18 115 kontakt@stb-bulasch.de

Püttbergeweg 117
12589 Berlin

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